9.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 371/44


Rechtsmittel, eingelegt am 16. September 2015 von Fernando De Esteban Alonso gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Juli 2015 in der Rechtssache F-35/15, De Esteban Alonso/Kommission

(Rechtssache T-557/15 P)

(2015/C 371/45)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Fernando De Esteban Alonso (Saint-Martin-de-Seignanx, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Huglo)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den Beschluss F-35/15 vom 15. Juli 2015 aufzuheben, mit dem der Präsident des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union seine Klage abgewiesen hat;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 21. November 2014, zugegangen am 3. Dezember 2014, aufzuheben, mit der seine Beschwerde Nr. R/865/14 vom 5. August 2014 zurückgewiesen wurde;

die Europäische Kommission zur Zahlung von 17  242,51 Euro zu verurteilen, abgezinst auf 24  242,51 Euro zum Zeitpunkt des Rechtsmittels;

die Europäische Kommission zu verurteilen, außergerichtliche Kosten in Höhe von 3  000 Euro und die gesamten Verfahrenskosten zu zahlen, vorbehaltlich einer Anpassung des Betrags.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer drei Rechtsmittelgründe geltend.

1.

Rechtsverweigerung, da das Gericht für den öffentlichen Dienst durch Beschluss entschieden habe, ohne einen erneuten Schriftsatzwechsel oder eine mündliche Verhandlung zuzulassen.

2.

Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens und der Verteidigungsrechte, da das Gericht für den öffentlichen Dienst durch Beschluss entschieden habe, ohne einen erneuten Schriftsatzwechsel oder eine mündliche Verhandlung zuzulassen.

3.

Rechtsfehler, da das Gericht für den öffentlichen Dienst den Voraussetzungen für den Beistand durch ein Organ nach Art. 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eine weitere Voraussetzung hinzugefügt habe.