26.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 354/46 |
Klage, eingereicht am 7. September 2015 — Mengozzi/HABM — Consorzio per la Tutela dell'Olio Extravergine di Oliva Toscano (TOSCORO)
(Rechtssache T-510/15)
(2015/C 354/56)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Roberto Mengozzi (Monaco, Monaco) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schuffenecker)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Consorzio per la Tutela dell'Olio Extravergine di Oliva Toscano IGP (TOSCORO)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaber der streitigen Marke: Kläger
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „TOSCORO“/Gemeinschaftsmarke Nr. 2 752 509
Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2015 in der Sache R 322/2014-2
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Entscheidung teilweise zu bestätigen und den Teil der Entscheidung aufzuheben, mit dem die Eintragung der Gemeinschaftsmarke für die Waren „Speiseöle und -fette; pflanzliche Speiseöle, insbesondere Olivenöle“ sowie „Creme aus grünen und schwarzen Oliven“ für ungültig erklärt wird; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, einschließlich derjenigen, die dem Kläger vor der Beschwerdekammer entstanden sind; |
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dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, sollte er diesem Rechtsstreit als Streithelfer beitreten, die Kosten aufzuerlegen, einschließlich derjenigen, die dem Kläger vor der Beschwerdekammer entstanden sind. |
Angeführte Klagegründe
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Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. k der Verordnung Nr. 207/2009 sowie von Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; |
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Verletzung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1151/2012; |
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Verletzung von Art. 15 des TRIPS-Übereinkommens. |