12.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 337/32 |
Klage, eingereicht am 11. August 2015 — Almashreq Investment Fund/Rat
(Rechtssache T-463/15)
(2015/C 337/33)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Almashreq Investment Fund (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
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demzufolge den Beschluss (GASP) 2015/837 vom 28. Mai 2015 und dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen; |
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dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.