12.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 337/32


Klage, eingereicht am 11. August 2015 — Almashreq Investment Fund/Rat

(Rechtssache T-463/15)

(2015/C 337/33)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Almashreq Investment Fund (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

demzufolge den Beschluss (GASP) 2015/837 vom 28. Mai 2015 und dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.


(1)  ABl. C 290, S. 13.