12.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 337/16


Klage, eingereicht am 6. Juli 2015 — Työhönvalmennus Valma/HABM (Form einer Kiste)

(Rechtssache T-363/15)

(2015/C 337/18)

Verfahrenssprache: Finnisch

Parteien

Klägerin: Työhönvalmennus Valma Oy (Lahti, Finnland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Salonen und K. Parviainen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Streitige Marke: Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke (Form einer Kiste) — Anmeldung Nr. 12137337

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Mai 2015 in der Sache R 1690/2014-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die Entscheidung des Prüfers bestätigt wird, wonach die Anmeldemarke in Bezug auf die betreffenden Waren keine Unterscheidungskraft aufweise,

die Marke zur Eintragung zuzulassen oder, hilfsweise, die Markenanmeldung zur erneuten Entscheidung an das HABM zurückzuverweisen,

dem HABM die ihr entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009