20150731065617152015/C 270/392802015TC27020150817DE01DEINFO_JUDICIAL20150526323211

Rechtssache T-280/15: Klage, eingereicht am 26. Mai 2015 — Pirelli Tyre/HABM (Laufflächen für Fahrzeugreifen)


C2702015DE3210120150526DE0039321321

Klage, eingereicht am 26. Mai 2015 — Pirelli Tyre/HABM (Laufflächen für Fahrzeugreifen)

(Rechtssache T-280/15)

2015/C 270/39Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Pirelli Tyre SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Caneva und G. Fucci)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Laufflächen für Fahrzeugreifen) — Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 4 692-0002.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Januar 2015 in der Sache R 1286/2014-3.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne von Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster stattzugeben und festzustellen, dass die Zahlung der Verlängerungsgebühr für den zweiten Fünfjahreszeitraum durch Abbuchung vom Girokonto Nr. 000069 der Bugnion SpA ordnungsgemäß ist und folglich die Rechte an dem Geschmacksmuster noch gültig sind;

dem Beklagten die ihr durch das vorliegende Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 67 der Verordnung Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.