3.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 254/16


Klage, eingereicht am 22. Mai 2015 — Iberdrola/Kommission

(Rechtssache T-260/15)

(2015/C 254/19)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Iberdrola, SA (Bilbao, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Ruiz Calzando und J. Domínguez Pérez)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 1 für nichtig zu erklären;

Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin das Königreich Spanien aufgefordert wird, der in Art. 1 beschriebenen Beihilferegelung ein Ende zu setzen;

Art. 4 Abs. 2, 3, 4 und 5 des Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin die Rückforderung der von der Kommission als staatliche Beihilfen angesehenen Beträge angeordnet wird;

hilfsweise, den Umfang der dem Königreich Spanien in Art. 4 Abs. 2 des Beschlusses auferlegten Rückforderungspflicht wie im ersten und im zweiten Beschluss zu beschränken; und

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Im vorliegenden Verfahren wird derselbe Beschluss angefochten wie in den Rechtssachen T-12/15, Banco de Santander und Santusa/Kommission, und T-252/15, Ferrovial SA u. a./Kommission.

Die Rechtsmittelgründe und wesentlichen Argumente entsprechen den in jenen Rechtssachen geltend gemachten.