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27.4.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 138/66 |
Klage, eingereicht am 6. März 2015 — Proforec/Kommission
(Rechtssache T-120/15)
(2015/C 138/85)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Proforec Srl (Recco, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Durazzo und M. Mencoboni sowie Rechtsanwältin G. Pescatore)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Verordnung (EU) 2015/39 der Europäischen Kommission vom 13. Januar 2015 aus den Gründen für nichtig zu erklären, die in der vorliegenden Klage umfassend erwähnt und angeführt sind; |
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aufgrund der Nichtigerklärung sämtliche Handlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die für die Löschung der Eintragung der geschützten geografischen Bezeichnung „Focaccia di Recco col formaggio“ im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben erforderlich sind; |
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der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen bzw. — falls die vorliegende Klage wider Erwarten abgewiesen werden sollte — zu entscheiden, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht der Klägerin hindert sie die angefochtene Durchführungsverordnung de facto daran, ihr Erzeugnis weiterhin zu vermarkten, obwohl sie Inhaberin von Marken sei, die schon eingetragen gewesen seien, bevor bei der Kommission der Antrag auf Schutz eingereicht worden sei, und sie unbestritten ihr Erzeugnis im Jahr 2006 — also schon vor mehr als fünf Jahren — in der Europäischen Union rechtmäßig in Verkehr gebracht habe.
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend.
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1. |
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343, S. 1)
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2. |
Zweiter Klagegrund: Widersprüchlichkeit der Erwägungsgründe 5, 6 und 7 der angefochtenen Verordnung
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3. |
Dritter Klagegrund: Die Kommission habe den Tatsachenvortrag fehlerhaft und missbräuchlich ausgelegt
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4. |
Vierter Klagegrund: Ablauf des vorläufigen Schutzes
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5. |
Fünfter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 7 Buchst. e der Verordnung Nr. 1151/2012
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