16.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/41


Klage, eingereicht am 23. Januar 2015 — Telecom Castilla-La Mancha/Kommission

(Rechtssache T-38/15)

(2015/C 089/50)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Telecom Castilla-La Mancha, SA (Toledo, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, A. Lamadrid de Pablo, A. Balcells Cartagena und M. Bolsa Ferruz)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den angefochtenen Beschluss und insbesondere seinen Art. 1, soweit er die bestehende staatliche Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt, für nichtig zu erklären;

die in den Art. 3 und 4 dieses Beschlusses getroffenen Rückforderungsanordnungen für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumenten sind die gleichen wie in der Rechtssache T-36/15, HISPASAT/Kommission.