16.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 89/41 |
Klage, eingereicht am 23. Januar 2015 — Telecom Castilla-La Mancha/Kommission
(Rechtssache T-38/15)
(2015/C 089/50)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Telecom Castilla-La Mancha, SA (Toledo, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, A. Lamadrid de Pablo, A. Balcells Cartagena und M. Bolsa Ferruz)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den angefochtenen Beschluss und insbesondere seinen Art. 1, soweit er die bestehende staatliche Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt, für nichtig zu erklären; |
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die in den Art. 3 und 4 dieses Beschlusses getroffenen Rückforderungsanordnungen für nichtig zu erklären; |
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der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumenten sind die gleichen wie in der Rechtssache T-36/15, HISPASAT/Kommission.