23.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/52


Klage, eingereicht am 2. Januar 2015 — Ipatau/Rat

(Rechtssache T-2/15)

(2015/C 065/71)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vadzim Ipatau (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Michalauskas)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2014/750/GASP des Rates vom 30. Oktober 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Belarus, soweit er ihn betrifft, für nichtig zu erklären;

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1159/2014 des Rates vom 30. Oktober 2014 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus, soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-693/13, Mikhalchanka/Rat (1), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.


(1)  ABl. 2014, C 93, S. 25.