Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 28. Juni 2017 –
Josel/EUIPO – Nationale-Nederlanden Nederland (NN)

(Rechtssache T‑333/15)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Eintragung mit Benennung der Europäischen Union – Wortmarke NN – Ältere nationale Wortmarke NN – Relatives Eintragungshindernis – Fehlende ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a und Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Form, die in Bestandteilen abweicht, so dass die Unterscheidungskraft beeinflusst wird“

1. 

Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Beurteilungskriterien – Erfordernis konkreter und objektiver Beweise

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 22 Abs. 2 und 3)

(vgl. Rn. 16, 17)

2. 

Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Verwendung der Marke in einer Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a und 42 Abs. 2 und 3)

(vgl. Rn. 18)

3. 

Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Verwendung der Marke in einer Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird – Gegenstand und sachlicher Anwendungsbereich von Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a und 42 Abs. 2 und 3)

(vgl. Rn. 33, 34)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. April 2015 (Sache R 1531/2014‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Josel und Nationale-Nederlanden Nederland

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Josel, SL trägt die Kosten.