Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 10. Oktober 2017 –
Cofra/EUIPO – Armand Thiery (1841)

(Rechtssache T-233/15)

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke 1841 – Ältere nationale Wortmarke AD‑1841‑TY – Relatives Eintragungshindernis – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Berücksichtigung zusätzlicher Beweise – Art. 57 Abs. 2 und Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 64 Abs. 2 und Art. 95 Abs. 2 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Regel 40 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 (jetzt Art. 19 Abs. 2 der Delegierten Verordnung [EU] 2017/1430) – Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 18 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung 2017/1001) – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001)“

1. 

Unionsmarke–Verfahrensvorschriften–Nichtigkeitsverfahren–Tatsachen und Beweise, die nicht fristgemäß zur Stützung des Nichtigkeitsantrags vorgelegt worden sind–Berücksichtigung–Ermessen der Beschwerdekammer

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 57 Abs. 1, 2 und 3, und Art. 76 Abs. 2; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 40 Abs. 6)

(vgl. Rn. 23-28, 34, 36, 37)

2. 

Unionsmarke–Verzicht, Verfall und Nichtigkeit–Prüfung des Antrags–Nachweis der Benutzung der älteren Marke–Ernsthafte Benutzung–Begriff–Auslegung unter Berücksichtigung des Normzwecks von Art. 57 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Erwägungsgrund 10 und Art. 57 Abs. 2 und 3)

(vgl. Rn. 41)

3. 

Unionsmarke–Verzicht, Verfall und Nichtigkeit–Prüfung des Antrags–Nachweis der Benutzung der älteren Marke–Ernsthafte Benutzung–Begriff–Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 57 Abs. 2 und 3)

(vgl. Rn. 42, 50, 52, 56, 57, 60, 63)

4. 

Unionsmarke–Verzicht, Verfall und Nichtigkeit–Prüfung des Antrags–Nachweis der Benutzung der älteren Marke–Ernsthafte Benutzung–Anwendung der Kriterien auf den konkreten Fall

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 57 Abs. 2 und 3)

(vgl. Rn. 58)

5. 

Unionsmarke–Verzicht, Verfall und Nichtigkeit–Prüfung des Antrags–Nachweis der Benutzung der älteren Marke–Verwendung der Marke in einer Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird–Zweck und Geltungsbereich des Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Buchst. a und Art. 57 Abs. 2)

(vgl. Rn. 67-69)

6. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 80, 81, 114)

7. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilung der Verwechslungsgefahr–Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 83)

8. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen–Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 85)

9. 

Unionsmarke–Verzicht, Verfall und Nichtigkeit–Relative Nichtigkeitsgründe–Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Wortmarken 1841 und AD‑1841‑TY

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 86, 113, 116, 117, 119)

10. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen–Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 87, 88)

11. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Marken–Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren–Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 110)

12. 

Unionsmarke–Beschwerdeverfahren–Klage beim Unionsrichter–Zuständigkeit des Gerichts–Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen–Erneute Prüfung tatsächlicher Umstände anhand von Beweisen, die nicht zuvor den Stellen des Amtes vorgelegt wurden–Ausschluss

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65)

(vgl. Rn. 122)

13. 

Gerichtliches Verfahren–Kosten–Rechtsstreitigkeiten betreffend die Rechte des geistigen Eigentums–Erstattungsfähige Kosten–Aufwendungen der Parteien, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer notwendig waren

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 190 Abs. 2)

(vgl. Rn. 124-128)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Februar 2015 (Sache R 805/2014‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Armand Thiery und Cofra Holding

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Cofra Holding AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Armand Thiery SAS im vorliegenden Verfahren entstanden sind.