Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 30. November 2016 –
Fiesta Hotels & Resorts/EUIPO – Residencial Palladium (PALLADIUM PALACE IBIZA RESORT & SPA)

(Rechtssache T‑217/15)

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke PALLADIUM PALACE IBIZA RESORT & SPA – Älterer nationaler Handelsname GRAND HOTEL PALLADIUM – Relatives Eintragungshindernis – Benutzung eines Zeichens von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung im geschäftlichen Verkehr – Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. 

Unionsmarke–Verzicht, Verfall und Nichtigkeit–Relative Nichtigkeitsgründe–Bestehen eines älteren Rechts gemäß Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009–Voraussetzungen–Auslegung im Licht des Unionsrechts–Beurteilung nach den Kriterien des für das angeführte Zeichen geltenden nationalen Rechts

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 15-17)

2. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts–Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr–Begriff–Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4)

(vgl. Rn. 20)

3. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts–Örtliche Bedeutung des Zeichens–Beweismittel

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4)

(vgl. Rn. 22-27, 52)

4. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts–Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr–Zeitliches Kriterium

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 Buchst. a)

(vgl. Rn. 35)

5. 

Unionsmarke–Beschwerdeverfahren–Klage beim Unionsrichter–Befugnisse des Gerichts–Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen–Erneute Prüfung tatsächlicher Umstände anhand von Beweisen, die nicht zuvor den Stellen des Amtes vorgelegt wurden–Ausschluss

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65)

(vgl. Rn. 39, 83)

6. 

Unionsmarke–Verzicht, Verfall und Nichtigkeit–Relative Nichtigkeitsgründe–Bestehen eines älteren Rechts gemäß Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009–Bildmarke PALLADIUM PALACE IBIZA RESORT & SPA und Handelsname GRAND HOTEL PALLADIUM

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 50, 66, 72, 77, 78, 90)

7. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts–Kennzeichen, das seinem Inhaber das Recht verleiht, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen–Beweislast

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 Buchst. b und Art. 76 Abs. 1)

(vgl. Rn. 57, 67, 82)

8. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts–Voraussetzungen–Bestehen eines älteren Rechts, das nicht durch eine rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidung für ungültig erklärt wurde

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4)

(vgl. Rn. 64)

9. 

Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Koexistenz älterer Marken auf dem Markt–Auswirkung

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 88)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Februar 2015 (Sache R 2391/2013‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Residencial Palladium und Fiesta Hotels & Resorts

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Fiesta Hotels & Resorts, SL trägt die Kosten.