2.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 295/34


Beschluss des Gerichts vom 27. Juni 2019 — Wirtschaftsvereinigung Stahl u. a./Kommission

(Rechtssache T-605/15) (1)

(Staatliche Beihilfen - Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien - Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung durch den Gerichtshof - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)

(2019/C 295/44)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Wirtschaftsvereinigung Stahl und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Klägerinnen (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Janssen)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und K. Hermann)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November 2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) [Deutschlands zur Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver Unternehmen] (ABl. 2015, L 250, S. 122)

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Wirtschaftsvereinigung Stahl und die Kosten der weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Klägerinnen.


(1)  ABl. C 27 vom 25.1.2016.