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2.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 295/34 |
Beschluss des Gerichts vom 27. Juni 2019 — Wirtschaftsvereinigung Stahl u. a./Kommission
(Rechtssache T-605/15) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien - Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung durch den Gerichtshof - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)
(2019/C 295/44)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Wirtschaftsvereinigung Stahl und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Klägerinnen (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Janssen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und K. Hermann)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November 2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) [Deutschlands zur Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver Unternehmen] (ABl. 2015, L 250, S. 122)
Tenor
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1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
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2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Wirtschaftsvereinigung Stahl und die Kosten der weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Klägerinnen. |