1.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 279/28


Beschluss des Gerichts vom 14. Juni 2016 — Europäischer Tier- und Naturschutz und Giesen/Kommission

(Rechtssache T-595/15) (1)

((Nichtigkeitsklage - Behauptete Weigerung, einen Gesetzgebungsvorschlag für die Gründung eines Vereins europäischen Rechts vorzulegen - Nicht anfechtbare Handlung - Offensichtliche Unzulässigkeit))

(2016/C 279/42)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. (Much, Deutschland) und Horst Giesen (Much) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Brockmann)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Krämer und K.-P. Wojcik)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 17. August 2015, in dem sie es abgelehnt haben soll, einen die Gründung eines Vereins europäischen Rechts betreffenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. und Herr Horst Giesen tragen die Kosten.


(1)  ABl. C 27 vom 25.1.2016.