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31.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/44 |
Beschluss des Gerichts vom 13. September 2016 — EDF Luminus/Parlament
(Rechtssache T-384/15) (1)
((Schiedsklausel - Stromliefervertrag CNT[2009] Nr. 137 - Zahlung des von der Klägerin an die Region Brüssel-Hauptstadt entrichteten und auf der Grundlage der dem Parlament vorgehaltenen Leistung berechneten regionalen Beitrags durch das Parlament - Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung - Fehlen einer sich aus den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtung))
(2016/C 402/52)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: EDF Luminus (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Verhoeven und O. Vanden Berghe)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Darie und P. Biström)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und I. Martínez del Peral)
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung des Parlaments zur Zahlung eines dem von der Klägerin an die Region Brüssel-Hauptstadt entrichteten regionalen Beitrags entsprechenden und auf der Grundlage der dem Parlament vorgehaltenen Leistung berechneten Betrags von 439 672,95 Euro zuzüglich Zinsen an die Klägerin
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Der Feststellungsantrag des Europäischen Parlaments wird zurückgewiesen. |
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3. |
EDF Luminus trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Parlament entstandenen Kosten. |
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4. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 337 vom 12.10.2015.