31.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 402/44


Beschluss des Gerichts vom 13. September 2016 — EDF Luminus/Parlament

(Rechtssache T-384/15) (1)

((Schiedsklausel - Stromliefervertrag CNT[2009] Nr. 137 - Zahlung des von der Klägerin an die Region Brüssel-Hauptstadt entrichteten und auf der Grundlage der dem Parlament vorgehaltenen Leistung berechneten regionalen Beitrags durch das Parlament - Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung - Fehlen einer sich aus den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtung))

(2016/C 402/52)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: EDF Luminus (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Verhoeven und O. Vanden Berghe)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Darie und P. Biström)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und I. Martínez del Peral)

Gegenstand

Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung des Parlaments zur Zahlung eines dem von der Klägerin an die Region Brüssel-Hauptstadt entrichteten regionalen Beitrags entsprechenden und auf der Grundlage der dem Parlament vorgehaltenen Leistung berechneten Betrags von 439 672,95 Euro zuzüglich Zinsen an die Klägerin

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Feststellungsantrag des Europäischen Parlaments wird zurückgewiesen.

3.

EDF Luminus trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Parlament entstandenen Kosten.

4.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 337 vom 12.10.2015.