20.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 222/21


Beschluss des Gerichts vom 29. April 2016 – Dima/EUIPO (Form einer offenen würfelförmigen Box)

(Rechtssache T-383/15) (1)

((Unionsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke - Form einer offenen würfelförmigen Box - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt))

(2016/C 222/26)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Dima Verwaltungs GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Kerkhoff)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: A. Schifko)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. März 2015 (Sache R 2568/2014-5) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in der Form einer offenen würfelförmigen Box als Unionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Dima Verwaltungs GmbH trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 328 vom 5.10.2015.