20.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 222/21


Beschluss des Gerichts vom 20. April 2016 – Dima/EUIPO (Form einer Box, die aus zwei offenen Würfeln besteht)

(Rechtssache T-326/15) (1)

((Unionsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke - Form einer Box, die aus zwei offenen Würfeln besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt))

(2016/C 222/25)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Dima Verwaltungs GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Kerkhoff)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch A. Graul und A. Schifko, dann durch A. Graul und M. Fischer)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. April 2015 (Sache R 2567/2014-5) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in der Form einer Box, die aus zwei offenen Würfeln besteht, als Unionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Dima Verwaltungs GmbH trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 328 vom 5.10.2015.