16.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 381/42


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 1. September 2015 — Pari Pharma/EMA

(Rechtssache T-235/15 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente, die sich im Besitz der EMA befinden und Informationen enthalten, die ein Unternehmen im Rahmen seines Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels vorgelegt hat - Entscheidung, einem Dritten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit - Fumus boni iuris - Interessenabwägung))

(2015/C 381/50)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Pari Pharma GmbH (Starnberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Epping und Rechtsanwalt W. Rehmann)

Antragsgegnerin: Europäische Arzneimittelagentur (EMA) (Prozessbevollmächtigte: T. Jabłoński, N. Rampal Olmedo, A. Rusanov und S. Marino)

Streithelferin zur Unterstützung der Antragsgegnerin: Novartis Europharm Ltd (Camberley, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Schoonderbeek)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses EMA/271043/2015 der EMA vom 24. April 2015, mit dem einem Dritten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) Zugang zu bestimmten Dokumenten gewährt wurde, die Informationen enthalten, die im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens des Arzneimittels Vantobra vorgelegt wurden

Tenor

1.

Der Vollzug des Beschlusses EMA/271043/2015 der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vom 24. April 2015 wird ausgesetzt, soweit mit ihm einem Dritten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission Zugang zum Evaluierungsbericht (EMA/CHMP/702525/2014) über die Ähnlichkeit von Vantobra mit Cayston und TOBI Podhaler und zum Evaluierungsbericht (EMA/CHMP/778270/2014) über die klinische Überlegenheit von Vantobra gegenüber TOBI Podhaler gewährt wurde.

2.

Der EMA wird aufgegeben, die beiden in Nr. 1 genannten Berichte nicht zu verbreiten.

3.

Der Antrag der Novartis Europharm Ltd auf Zugang zur vollständigen Akte der Rechtssache wird zurückgewiesen.

4.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.