6.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/21


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Mai 2015 — Kaddour/Rat

(Rechtssache T-155/15 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Geldern und Beschränkung von Ein- und Durchreise in bzw. durch das Hoheitsgebiet der Union - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verletzung von Formerfordernissen - Unzulässigkeit))

(2015/C 221/30)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Khaled Kaddour (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Boesch und M. Ponsard sowie Rechtsanwältin D. Amaudruz)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Maßnahmen, die gegen den Antragsteller aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2015/108 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 20, S. 2) und des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2015/117 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 20, S. 85) verhängt wurden

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.