18.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 121/28 |
Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2017 — Labeyrie/EUIPO — Delpeyrat (Darstellung eines Musters aus goldfarbenen Fischen auf blauem Hintergrund)
(Rechtssache T-766/15) (1)
((Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionsbildmarke, die ein Muster aus goldfarbenen Fischen auf blauem Hintergrund darstellt - Erklärung des Verfalls - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 15 Abs. 1 Buchst. a und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird))
(2017/C 121/40)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Labeyrie (Saint-Geours-de-Maremne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Lecomte)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelfer vor dem Gericht: Delpeyrat (Saint-Pierre-du-Mont, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Ennochi)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Oktober 2015 (Sache R 2693/2014-1) zu einem Verfallsverfahren zwischen Delpeyrat und Labeyrie
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Labeyrie trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des EUIPO. |
3. |
Delpeyrat trägt seine eigenen Kosten. |