9.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/33


Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2019 — Sony und Sony Electronics/Kommission

(Rechtssache T-762/15) (1)

(Wettbewerb - Kartelle - Markt für optische Laufwerke - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Kollusive Absprachen bei Ausschreibungen für optische Laufwerke für Notebooks und Desktop-Computer - Bezweckte Zuwiderhandlung - Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Geldbußen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen)

(2019/C 305/39)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Sony Corporation (Tokio, Japan) und Sony Electronics, Inc. (San Diego, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt R. Snelders, N. Levy und E. Kelly, Solicitors)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Farley, A. Biolan, C. Giolito, F. van Schaik und L. Wildpanner, dann M. Farley, F. van Schaik, L. Wildpanner und A. Dawes)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 7135 final der Kommission vom 21. Oktober 2015 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.39639 — Optische Laufwerke) sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Sony Corporation und die Sony Electronics, Inc. tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.


(1)  ABl. C 98 vom 14.3.2016.