15.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 151/34


Urteil des Gerichts vom 28. März 2017 — Portugal/Kommission

(Rechtssache T-733/15) (1)

((Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats festgestellt wird - Zwangsgeld - Beschluss über die Festsetzung des Zwangsgelds - Aufhebung der streitigen nationalen Maßnahme - Zeitpunkt der Beendigung der Vertragsverletzung))

(2017/C 151/43)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes und M. Figueiredo im Beistand von Rechtsanwalt L. Silva Morais)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Nicolae und P. Costa de Oliveira)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses Ares(2015)4178538 der Kommission vom 8. Oktober 2015, mit dem die Portugiesische Republik zur Zahlung des Betrags von 580 000 Euro aufgefordert wird, der dem für den Zeitraum zwischen dem 25. Juni und dem 21. August 2014 in Durchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 25. Juni 2014, Kommission/Portugal (C-76/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2019), festgesetzten Zwangsgeld entspricht

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 68 vom 22.2.2016.