18.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 121/27 |
Urteil des Gerichts vom 2. März 2017 — DI/EASO
(Rechtssache T-730/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EASO - Vertragsbediensteter - Befristeter Vertrag - Probezeit - Entlassungsentscheidung - Anfechtungs- und Schadensersatzklage - Klageabweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit im ersten Rechtszug - Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Klage und Beschwerde - Art. 91 Abs. 2 des Statuts))
(2017/C 121/39)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: DI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Vlaic und G. Iliescu)
Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) (Prozessbevollmächtigter: W. Stevens im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. Oktober 2015, DI/EASO (F-113/13, EU:F:2015:120), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Der Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. Oktober 2015, DI/EASO (F-113/13) wird aufgehoben. |
2. |
Die Rechtssache wird an eine andere Kammer des Gerichts als die, die über das vorliegende Rechtsmittel entschieden hat, zurückverwiesen. |
3. |
Die Kosten bleiben vorbehalten. |