Rechtssache T-502/15: Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2017 — Spanien/Kommission (EGFL und ELER — Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben — Von Spanien getätigte Ausgaben — Pauschale finanzielle Berichtigungen — Verordnungen [EG] Nr. 1290/2005 und [EU] Nr. 1306/2013 — Begründungspflicht — Beweislast — Verhältnismäßigkeit — Verteidigungsrechte)
Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2017 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-502/15) ( 1 )
„(EGFL und ELER — Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben — Von Spanien getätigte Ausgaben — Pauschale finanzielle Berichtigungen — Verordnungen [EG] Nr. 1290/2005 und [EU] Nr. 1306/2013 — Begründungspflicht — Beweislast — Verhältnismäßigkeit — Verteidigungsrechte)“
2017/C 412/34Verfahrenssprache: SpanischParteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Banciella Rodríguez-Miñón, dann M. Sampol Pucurull, A. Gavela Llopis und V. Ester Casas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Guillem Carrau und D. Triantafyllou, dann D. Triantafyllou und I. Galindo Martín)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1119 der Kommission vom 22. Juni 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 182, S. 39) hinsichtlich bestimmter Berichtigungen betreffend zum einen Katalonien und zum anderen die Kanaren
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |