13.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 78/24


Urteil des Gerichts vom 2. Februar 2017 — IMG/Kommission

(Rechtssache T-381/15) (1)

((Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verstärkte Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen sowie Prüfungswarnung im Rahmen des Frühwarnsystems [FWS] - Beschluss, mit dem die Möglichkeit für die Klägerin, mit der Kommission Verträge in indirekter Mittelverwaltung abzuschließen, angesichts von Zweifeln hinsichtlich ihres Status als internationale Organisation ausgesetzt wird - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare Handlung - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Teilweise Unzulässigkeit - Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Verhältnismäßigkeit - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz - Schadensersatzklage))

(2017/C 078/32)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: International Management Group (IMG) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und S. Bartelt)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission, in dem sie anordnet, verstärkte Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen sowie eine Prüfungswarnung vorzunehmen, und der Klägerin die Möglichkeit verweigert, mit der Kommission Verträge in indirekter Mittelverwaltung abzuschließen, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin aufgrund des Erlasses der in diesem Schreiben vorgesehenen Maßnahmen entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage ist in der Hauptsache erledigt, soweit International Management Group (IMG) die Nichtigerklärung ihrer Aufnahme in eine Prüfungswarnung im Frühwarnsystem begehrt.

2.

Im Übrigen wird die Klage als unzulässig oder unbegründet abgewiesen.

3.

IMG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 337 vom 12.10.2015.