24.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 129/17 |
Urteil des Gerichts vom 1. März 2017 — EAD/KL
(Rechtssache T-278/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2013 - Nichtaufnahme in die Liste der beförderten Beamten - Kein Rechtsfehler))
(2017/C 129/27)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Marquardt und M. Silva, dann S. Marquardt)
Andere Partei des Verfahrens: KL (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis)
Streithelferin zur Unterstützung des Rechtsmittelführers: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und C. Berardis-Kayser)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union [vertraulich] (2) wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) trägt seine eigenen Kosten sowie die Herrn KL im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten. |
(2) Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.