4.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 293/29


Urteil des Gerichts vom 20. Juli 2017 — Spanien/Kommission

(Rechtssache T-143/15) (1)

((EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Spanien getätigte Ausgaben - Entkoppelte Direktbeihilfen für die Antragsjahre 2008 und 2009 - Mängel im Kontrollsystem - Bestimmung der Kontrollstichproben - Beweislast - Förderung der Entwicklung im ländlichen Bereich in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und León für die Antragsjahre 2009 und 2010 - Κontrollen vor Ort - Schlüsselkontrollen - Verhältnismäßigkeit))

(2017/C 293/33)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: M. Sampol Pucurull und M. J. García-Valdecasas Dorrego)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und I. Galindo Martín)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/103 der Kommission vom 16. Januar 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 16, S. 33)

Tenor

1.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/103 der Kommission vom 16. Januar 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union wird für nichtig erklärt, soweit er die gegenüber dem Königreich Spanien angeordnete finanzielle Berichtigung im Anschluss an die Untersuchung AA/2009/007/ES für das Antragsjahr 2009 betrifft.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 178 vom 1.6.2015.