14.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 419/37


Urteil des Gerichts vom 30. September 2016 — Trajektna luka Split/Kommission

(Rechtssache T-70/15) (1)

((Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 102 AEUV festgestellt wird - Festsetzung von Höchstbeträgen der Tarife für die den Binnenverkehr betreffenden Hafendienste durch die Hafenbehörde von Split - Ablehnung einer Beschwerde - Behandlung des Falls durch eine Wettbewerbsbehörde eines Mitgliedstaats - Fehlendes Unionsinteresse))

(2016/C 419/47)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Trajektna luka Split d.d. (Split, Kroatien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Bauer, H.-J. Freund und S. Hankiewicz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Giolito, C. Urraca Caviedes und I. Zaloguin)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 9236 final der Kommission vom 28. November 2014, mit dem die Beschwerde der Klägerin über Verstöße gegen Art. 102 AEUV, die die Hafenbehörde von Split begangen haben soll, oder gegen Art. 102 und 106 AEUV, die die Republik Kroatien oder die Hafenbehörde von Split begangen haben sollen (Sache AT.40199 — Hafen von Split), abgelehnt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Trajektna luka Split d.d. trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 118 vom 13.4.2015.