29.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 111/44 |
Klage, eingereicht am 28. Dezember 2015 — ZZ u. a./EAD
(Rechtssache F-153/15)
(2016/C 111/55)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny und Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des EAD, wie sie aus den Gehaltsmitteilungen der Kläger hervorgeht, soweit sie die erste Anwendung der Herabsetzung der Zulage für die Lebensbedingungen von 25 % auf 20 % auf der Grundlage einer Entscheidung des Generaldirektors Verwaltung darstellt
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die Entscheidung des Generaldirektors Verwaltung des EAD vom 23. Februar 2015 für unanwendbar zu erklären; |
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folglich ihre Gehaltsmitteilung für den Monat März 2015 und die nachfolgend erstellten Gehaltsmitteilungen aufzuheben, soweit darin eine Zulage für die Lebensbedingungen von 20 % angewandt wird; |
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dem EAD die Kosten aufzuerlegen. |