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7.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 406/46 |
Klage, eingereicht am 12. Oktober 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-132/15)
(2015/C 406/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung zum einen der Entscheidung der Kommission, die medizinische Vorbehaltsklausel des Art. 32 BSB rückwirkend vom Tag des Dienstantritts der Klägerin bei der Kommission anzuwenden und die für den Fall der Invalidität oder des Todes vorgesehenen Garantien auszusetzen, und zum anderen der Entscheidung, die Klägerin von einer Einstellung durch die Kommission während eines Zeitraums von 6 Jahren ab dem Zeitpunkt des Ablaufs ihres letzten Vertrags auszuschließen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidungen der Einstellungsbehörde aufzuheben, mit denen zum einen gegenüber der Klägerin von dem medizinischen Vorbehalt nach Art. 32 BSB rückwirkend Gebrauch gemacht wird und die für den Fall der Invalidität oder des Todes vorgesehenen Garantien ausgesetzt werden, und zum anderen die Klägerin von einer Einstellung durch die Kommission während eines Zeitraums von 6 Jahren ausgeschlossen wird; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |