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26.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 354/57 |
Klage, eingereicht am 22. August 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-122/15)
(2015/C 354/70)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der in Anwendung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts erlassenen Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers auf das Versorgungssystem der Union.
Anträge
Der Kläger beantragt,
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Art. 9 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären; |
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die Entscheidung vom 6. Januar 2015 aufzuheben, mit der in Anwendung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 die Übertragung der vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche bestätigt wird; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |