26.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 354/57


Klage, eingereicht am 22. August 2015 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-122/15)

(2015/C 354/70)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der in Anwendung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts erlassenen Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers auf das Versorgungssystem der Union.

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 9 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;

die Entscheidung vom 6. Januar 2015 aufzuheben, mit der in Anwendung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 die Übertragung der vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche bestätigt wird;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.