24.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 279/61


Klage, eingereicht am 15. Juni 2015 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-88/15)

(2015/C 279/79)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Beförderungsverfahren 2014 der Europäischen Kommission nicht nach der nächsten Besoldungsgruppe (AD 12) zu befördern, und Ersatz des immateriellen Schaden, der ihm entstanden sein soll

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung aufzuheben, ihn nicht nach Besoldungsgruppe AD 12 zu befördern, wie aus der am 14. November 2014 veröffentlichten Liste sowie aus der Antwort der Anstellungsbehörde vom 5. März 2015 auf seine Beschwerde hervorgeht;

ihm einen Betrag in Höhe von 10  000 Euro wegen des erlittenen immateriellen Schadens zuzuerkennen;

der Kommission die dem Kläger im Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.