|
24.8.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 279/61 |
Klage, eingereicht am 15. Juni 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-88/15)
(2015/C 279/79)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Beförderungsverfahren 2014 der Europäischen Kommission nicht nach der nächsten Besoldungsgruppe (AD 12) zu befördern, und Ersatz des immateriellen Schaden, der ihm entstanden sein soll
Anträge
Der Kläger beantragt,
|
— |
die Entscheidung aufzuheben, ihn nicht nach Besoldungsgruppe AD 12 zu befördern, wie aus der am 14. November 2014 veröffentlichten Liste sowie aus der Antwort der Anstellungsbehörde vom 5. März 2015 auf seine Beschwerde hervorgeht; |
|
— |
ihm einen Betrag in Höhe von 10 000 Euro wegen des erlittenen immateriellen Schadens zuzuerkennen; |
|
— |
der Kommission die dem Kläger im Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen. |