29.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/47 |
Klage, eingereicht am 20. April 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-58/15)
(2015/C 213/76)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagte: Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Krankheitskosten der Ehefrau des Klägers nicht im Rahmen ihrer ergänzenden Absicherung durch das gemeinsame Krankenfürsorgesystem zu erstatten, sowie Ersatz der behaupteten materiellen und immateriellen Schäden
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Abrechnungsstelle Ispra vom 9. Juli 2014, mit der sein Antrag vom 3. Januar 2014 auf Erstattung von Krankheitskosten abgelehnt wurde, aufzuheben; |
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die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. Januar 2015, mit der seine — durch das Schreiben vom 29. September 2014 ergänzte — Beschwerde vom 16. September 2014 zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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den Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens anzuordnen; |
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den Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der nach billigem Ermessen mit 5 000 Euro beziffert wird; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |