25.4.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 145/37 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 10. März 2016 — Kozak/Kommission
(Rechtssache F-152/15)
((Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/293/14 - Entscheidung des Auswahlausschusses, den Bewerber nicht zu den Prüfungen im „Assessment Center“ zuzulassen - Antrag auf Überprüfung - Neue Entscheidung des Ausschusses, die seine erste Entscheidung bestätigt - Übermittlung einer mit Gründen versehenen Antwort durch EPSO - Rein bestätigende Handlung - Klagefrist - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 81 der Verfahrensordnung))
(2016/C 145/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Małgorzata Kozak (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Łojkowska-Paprocka)
Beklagte: Europäische Kommission
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung von EPSO, die Klägerin nicht zum „Assessment Center“ des Auswahlverfahrens EPSO/AD/293/14 zuzulassen
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Frau Kozak trägt ihre eigenen Kosten. |