30.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/51


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. April 2016 — Beiner/Kommission

(Rechtssache F-135/15) (1)

((Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Berufserfahrung - Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zum Auswahlverfahren zuzulassen - Offensichtlicher Beurteilungsfehler))

(2016/C 191/73)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Laurent Beiner (Knutange, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Sahki)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und F. Simonetti)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/130/14, den Kläger nicht zur Prüfung zuzulassen, weil er nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren verfüge

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

2.

Herr Laurent Beiner trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.


(1)  ABl. C 7 vom 11.1.2016, S. 37.