3.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 364/34 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 20. Juli 2016 — HL/Kommission
(Rechtssache F-112/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 45 des Statuts - Beförderungsverfahren 2014 - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts - Verzeichnis der von den Generaldirektoren und Dienststellenleitern zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten - Fehlen des Namens des Klägers - Möglichkeit, vor dem paritätischen Beförderungsausschuss gegen das Verzeichnis der zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten vorzugehen - Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten - Von einem paritätischen Organ abgegebene Stellungnahmen - Begründungspflicht))
(2016/C 364/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: HL (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Rata)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser, G. Berscheid und A.-A. Gilly)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger nicht in das Verzeichnis der im Rahmen des jährlichen Beförderungsverfahrens 2014 beförderten Beamten aufzunehmen
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
HL trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen. |