14.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 98/62 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. Januar 2016 — Darchy/Kommission
(Rechtssache F-47/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Familienzulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Kinder der Ehefrau der Klägerin - Rückwirkende Zahlung))
(2016/C 098/80)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Marie-Pierre Darchy (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. S. Bohr und A.-C. Simon)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag, für die beiden Kinder der Ehegattin der Klägerin, die jede zweite Woche bei ihr wohnen, ab dem Zeitpunkt ihrer Eheschließung rückwirkend die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder zu gewähren, abgelehnt wurde, sowie auf Zahlung einer Entschädigung
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Frau Darchy trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen. |
(1) ABl. C 190 vom 8.6.2015, S. 35.