29.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 111/6 |
Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodišče Republike Slovenije (Slowenien), eingereicht am 31. Dezember 2015 — LEK Farmacevtska Družba d. d./Republik Slowenien
(Rechtssache C-700/15)
(2016/C 111/08)
Verfahrenssprache: Slowenisch
Vorlegendes Gericht
Vrhovno sodišče Republike Slovenije (Oberster Gerichtshof der Republik Slowenien)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Revisionsklägerin: LEK Farmacevtska Družba d. d.
Revisionsgegnerin: Republik Slowenien
Vorlagefragen
1. |
Können die Bestimmungen des Kapitels 30 der KN in der Weise ausgelegt werden, dass hierin keine Erzeugnisse eingereiht werden können, deren wesentlicher Bestandteil Wirkstoffe sind (probiotische Bakterien), die in den in die Unterposition 2106 90 98 der KN eingereihten Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind? |
2. |
Reicht es für die Einreihung in Kapitel 30 der KN aus, dass der Hersteller ein Erzeugnis, das einen Wirkstoff enthält, der allgemein nützliche Wirkungen auf die Gesundheit hat und häufig in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten ist, als Arzneimittel präsentiert und auch als solches vermarktet und verkauft? |
3. |
Ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Unionsrechts im Bereich der Regelung des Arzneimittelmarkts der Begriff „eindeutig bestimmbare therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften“, der nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Bedingung für die Einreihung in Kapitel 30 der KN darstellt, in der Weise auszulegen, dass er mit dem Arzneimittelbegriff aus den Unionsvorschriften über die Humanarzneimittel übereinstimmt? |