30.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/3


Rechtsmittel des Herrn Carsten Bopp gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. September 2015 in der Rechtssache T-209/14, Carsten Bopp gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 7. Dezember 2015

(Rechtssache C-653/15 P)

(2016/C 191/06)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Carsten Bopp (Prozessbevollmächtigter: C. Russ, Rechtsanwalt)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Sechste Kammer) hat durch Beschluss vom 7. April 2016 das Rechtsmittel zurückgewiesen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.