25.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/10


Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Cantabria (Spanien), eingereicht am 27. Oktober 2015 — Lucas Jerónimo García Almodóvar, Catalina Molina Moreno/Banco de Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, S.A.U.

(Rechtssache C-554/15)

(2016/C 027/13)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Audiencia Provincial de Cantabria

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Lucas Jerónimo García Almodóvar, Catalina Molina Moreno

Rechtsmittelgegner: Banco de Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, S.A.U.

Vorlagefragen

1.

Ist die Beschränkung der Rückwirkung der Nichtigkeit einer in Verbraucherverträgen verwendeten Mindestzinsklausel wegen Missbräuchlichkeit mit dem Grundsatz der Unverbindlichkeit und den Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates (1) über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vereinbar?

2.

Ist die Aufrechterhaltung der Wirkungen einer wegen Missbräuchlichkeit für nichtig erklärten Mindestzinsklausel in einem Verbrauchervertrag mit den Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13 vereinbar?

3.

Ist die Beschränkung der Rückwirkung der Nichtigkeit einer Mindestzinsklausel in einem Verbrauchervertrag wegen Missbräuchlichkeit aufgrund einer Beurteilung, die sich auf die Gefahr schwerwiegender Störungen mit Folgen für die Wirtschaftsverfassung und das Bestehen von gutem Glauben bezieht, mit den Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13 vereinbar?

4.

Falls ja: Ist es, wenn durch den Verbraucher als Vollstreckungsschuldner ein Einspruch gegen die Vollstreckung aufgrund der Missbräuchlichkeit einer in einem Verbrauchervertrag verwendeten Klausel erhoben wird, auf die sich die Vollstreckung stützt oder nach der sich der vollstreckbare Geldbetrag bestimmt, mit den Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13 vereinbar, dass die Gefahr schwerwiegender Störungen mit Folgen für die öffentliche Wirtschaftsordnung vermutet wird, oder muss sie unter Berücksichtigung der konkreten Wirtschaftsdaten, aus denen sich die makroökonomischen Auswirkungen einer Rückwirkung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel ergeben, festgestellt und beurteilt werden?

5.

Ist es, wenn durch den Verbraucher als Vollstreckungsschuldner ein Einspruch gegen die Vollstreckung aufgrund der Missbräuchlichkeit einer in einem Verbrauchervertrag verwendeten Klausel erhoben wird, auf die sich die Vollstreckung stützt oder nach der sich der vollstreckbare Geldbetrag bestimmt, mit den Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13 vereinbar, dass die Gefahr einer schwerwiegenden Störung mit Folgen für die Wirtschaftsverfassung danach beurteilt wird, welche wirtschaftlichen Folgen die potenzielle Erhebung einer Individualklage oder eines Einspruchs gegen Vollstreckungen wegen Missbräuchlichkeit der Klausel durch eine große Zahl von Verbrauchern hätte, oder ist sie vielmehr danach zu beurteilen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die konkrete Vollstreckungseinrede des Verbrauchers auf die Wirtschaft hat?

6.

Bei Bejahung der dritten Frage: Ist es mit Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13 vereinbar, das Verhalten eines Gewerbetreibenden einer abstrakten Beurteilung zu unterziehen, um dessen Gutgläubigkeit festzustellen?

7.

Oder ist es vielmehr mit Blick auf die Auslegung von Art. 6 der Richtlinie 93/13 notwendig, diesen guten Glauben in jedem konkreten Fall gesondert zu prüfen und zu bewerten, indem auf das konkrete Verhalten des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Verwendung der Klausel abgestellt wird?


(1)  ABl. L 95, S. 29.