25.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/8


Vorabentscheidungsersuchen des Oberster Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 15. Oktober 2015. — Daniel Bowman gegen Pensionsversicherungsanstalt

(Rechtssache C-539/15)

(2016/C 027/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Daniel Bowman

Beklagter: Pensionsversicherungsanstalt

Vorlagefragen

1.

Ist Art 21 der Grundrechtecharta in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG (1) — auch unter Berücksichtigung des Artikels 28 der Grundrechtecharta — dahin auszulegen, dass

a)

eine kollektivvertragliche Regelung, die für Beschäftigungszeiten am Beginn der Karriere einen längeren Vorrückungszeitraum vorsieht und die Vorrückung in die nächste Bezugsstufe daher erschwert, eine mittelbare Ungleichbehandlung aus Gründen des Alters darstellt,

b)

und im Fall der Bejahung dahin, dass eine solche Regelung insbesondere mit Rücksicht auf die geringe Berufserfahrung am Beginn der Karriere angemessen und erforderlich ist?


(1)  Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. L 303, S. 16.