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30.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 398/14 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 28. August 2015 — Vattenfall Europe Generation AG gegen Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-457/15)
(2015/C 398/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Vattenfall Europe Generation AG
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Vorlagefragen:
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1. |
Führt die Aufnahme der Kategorie „Tätigkeiten zur Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW“ in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG (1) dazu, dass damit der Beginn der Emissionshandelspflicht einer Anlage zur Stromerzeugung mit dem Zeitpunkt des erstmaligen Ausstoßes von Treibhausgasen und damit möglicherweise vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Erzeugung von Strom durch die Anlage beginnt? |
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2. |
Falls die erste Frage mit „Nein“ beantwortet wird: Ist Art. 19 Abs. 2 des Beschlusses der Kommission vom 27. April 2011 (2011/278/EU) (2) so auszulegen, dass die Emission von Treibhausgasen, die vor Aufnahme des Normalbetriebs einer vom Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG erfassten Anlage erfolgt, bereits mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Emission während der Errichtungsphase der Anlage die Pflicht zur Berichterstattung und zur Abgabe von Emissionsberechtigungen durch den Anlagenbetreiber auslöst? |
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3. |
Falls die zweite Frage mit „Ja“ beantwortet wird: Ist Art. 19 Abs. 2 des Beschlusses der Kommission vom 27. April 2011 (2011/278/EU) so auszulegen, dass sie der Anwendung der nationalen Umsetzungsvorschrift in § 18 Abs. 4 der Zuteilungsverordnung 2020 auf Anlagen zur Erzeugung von Strom hinsichtlich der Festlegung des Beginns der Emissionshandelspflicht entgegensteht? |
(1) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates, ABl. L 275, S. 32.
(2) Beschluss der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2772), ABl. L 130, S. 1.