27.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 245/3 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile di Roma (Italien), eingereicht am 13. April 2015 — X/Presidenzia del Consiglio dei Ministri
(Rechtssache C-167/15)
(2015/C 245/03)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale civile di Roma
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: X
Beklagter: Presidenzia del Consiglio dei Ministri
Vorlagefragen
1. |
Ist die Richtlinie 2004/80/EG (1) (Art. 12 Abs. 2) dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Umsetzungsmaßnahme entgegensteht, die für die Zahlung einer Entschädigung durch den Staat auf die Bestimmungen in Sondergesetzen zugunsten von Opfern von Gewalttaten verweist, den Opfern von allgemeinen Gewalttaten aber keinen Zugang zu einer allgemein geltenden materiell-rechtlichen Entschädigungsregelung gewährt und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nur die verfahrensrechtlichen Aspekte des Zugangs zu dieser Regelung vorsieht? |
2. |
Ist die Richtlinie 2004/80 (Art. 12 Abs. 2) somit dahin auszulegen, dass sie zur Einrichtung einer allgemein geltenden materiell-rechtlichen Regelung des Schutzes durch den Staat oder jedenfalls zu einer solchen Regelung mit einem Mindestgehalt verpflichtet, und, falls ja, nach welchen Kriterien ist dieser zu bestimmen? |
(1) Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261, S. 15).