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4.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 146/18 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 19. Februar 2015 — Sonos Europe BV, anderer Verfahrensbeteiligter: Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-84/15)
(2015/C 146/26)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: Sonos Europe BV
Anderer Verfahrensbeteiligter: Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefrage
Sind die Positionen 8517, 8518, 8519 und 8527 KN dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis im Sinne des vorliegenden Urteils (Zoneplayer), das digitale Informationen empfängt und ohne Speicherung („Streaming“) mittels fünf (integrierter) Lautsprecher(n) in Form von Tönen verstärkt wiedergibt und/oder an andere Apparate im lokalen Netzwerk weiterleitet, für eine Einreihung in eine oder mehrere dieser Positionen in Betracht kommt, und falls ja, in welche? Oder ist Position 8543 KN dahin auszulegen, dass ein Apparat wie der Zoneplayer als elektrischer Apparat mit eigener Funktion in diese Position einzureihen ist?