Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 2. Juni 2016 –

Photo USA Electronic Graphic/Rat

(Rechtssache C‑31/15 P) ( 1 )

„Rechtsmittel — Dumping — Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 — Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch‑ oder Küchengebrauch mit Ursprung in China — Endgültiger Antidumpingzoll“

1. 

Gemeinsame Handelspolitik — Schutz gegen Dumpingpraktiken — Untersuchung — Definition der betroffenen Ware — Faktoren, die berücksichtigt werden können — Gerichtliche Nachprüfung — Offensichtlicher Ermessensfehler — Beweislast (vgl. Rn. 38‑46)

2. 

Rechtsmittel — Gründe — Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung — Unzulässigkeit — Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof — Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 50‑52)

3. 

Gemeinsame Handelspolitik — Schutz gegen Dumpingpraktiken — Schaden — Feststellung des Kausalzusammenhangs — Verpflichtungen der Organe — Berücksichtigung von Faktoren, die nicht mit dem Dumping zusammenhängen — Ermessen — Gerichtliche Nachprüfung — Grenzen (Verordnung Nr. 1225/2009 des Rates, Art. 3 Abs. 2 und 7) (vgl. Rn. 61‑66)

4. 

Rechtsmittel — Gründe — Verfälschung von Beweismitteln — Fehlen (vgl. Rn. 74)

5. 

Gemeinsame Handelspolitik — Schutz gegen Dumpingpraktiken — Schaden — Feststellung des Kausalzusammenhangs — Verpflichtungen der Organe — Berücksichtigung von Faktoren, die nicht mit dem Dumping zusammenhängen — Auswirkung solcher Faktoren auf die Feststellung des Kausalzusammenhangs — Gerichtliche Nachprüfung — Offensichtlicher Ermessensfehler — Beweislast (Verordnungen des Rates Nr. 1225/2009, Art. 3 Abs. 7 und Nr. 412/2013) (vgl. Rn. 79‑82)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Photo USA Electronic Graphic, Inc. trägt die Kosten.


( 1 ) ABl. C 89 vom 16.3.2015.