5.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 454/9 |
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 20. Juli 2016 — Claire Staelen/Europäischer Bürgerbeauftragter
(Rechtssache C-338/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Behandlung einer gegen die Führung einer nach Abschluss eines allgemeinen Auswahlverfahrens erstellten Eignungsliste gerichteten Beschwerde durch den Europäischen Bürgerbeauftragten - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 181))
(2016/C 454/19)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Claire Staelen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. Olona)
Andere Partei des Verfahrens: Europäischer Bürgerbeauftragter (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Grill, dann L. Papadias)
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Frau Claire Staelen trägt die Kosten. |