5.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 454/9


Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 20. Juli 2016 — Claire Staelen/Europäischer Bürgerbeauftragter

(Rechtssache C-338/15 P) (1)

((Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Behandlung einer gegen die Führung einer nach Abschluss eines allgemeinen Auswahlverfahrens erstellten Eignungsliste gerichteten Beschwerde durch den Europäischen Bürgerbeauftragten - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 181))

(2016/C 454/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Claire Staelen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. Olona)

Andere Partei des Verfahrens: Europäischer Bürgerbeauftragter (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Grill, dann L. Papadias)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Frau Claire Staelen trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 294 vom 7.9.2015.