20.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 392/6


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. September 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — Minister Finansów/Aviva Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. w Warszawie

(Rechtssache C-605/15) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f - Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten - Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen - Anwendbarkeit auf das Versicherungswesen))

(2017/C 392/08)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Naczelny Sąd Administracyjny

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Minister Finansów

Beklagter: Aviva Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. w Warszawie

Tenor

Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Befreiung nur die selbständigen Zusammenschlüsse von Personen betrifft, deren Mitglieder eine in Art. 132 dieser Richtlinie genannte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, und dass daher die Dienstleistungen von selbständigen Zusammenschlüssen von Personen, deren Mitglieder eine wirtschaftliche Tätigkeit im Versicherungswesen ausüben, die keine solche dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit darstellt, nicht unter diese Befreiung fallen.


(1)  ABl. C 90 vom 7.3.2016.