6.3.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/4 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 19. Januar 2017 — Europäische Kommission/Total SA
(Rechtssache C-351/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Methacrylate - Geldbußen - Gesamtschuldnerische Haftung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaft für die Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft - Zahlung der Geldbuße durch die Tochtergesellschaft - Herabsetzung der Geldbuße der Tochtergesellschaft infolge eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union - Schreiben des Rechnungsführers der Europäischen Kommission, mit denen von den Muttergesellschaften die Zahlung des von der Kommission der Tochtergesellschaft zurückerstatteten Betrags zuzüglich Verzugszinsen gefordert wird - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz))
(2017/C 070/05)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Bottka und F. Dintilhac)
Andere Verfahrensbeteiligte: Total SA, Elf Aquitaine SA (Prozessbevollmächtigte: E. Morgan de Rivery und E. Lagathu, avocats)
Streithelferin zur Unterstützung der Rechtsmittelführerin: EFTA-Überwachungsbehörde (Prozessbevollmächtigter: C. Perrin)
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Total SA und der Elf Aquitaine SA. |
3. |
Die EFTA-Überwachungsbehörde trägt ihre eigenen Kosten. |