6.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/4


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 19. Januar 2017 — Europäische Kommission/Total SA

(Rechtssache C-351/15 P) (1)

((Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Methacrylate - Geldbußen - Gesamtschuldnerische Haftung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaft für die Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft - Zahlung der Geldbuße durch die Tochtergesellschaft - Herabsetzung der Geldbuße der Tochtergesellschaft infolge eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union - Schreiben des Rechnungsführers der Europäischen Kommission, mit denen von den Muttergesellschaften die Zahlung des von der Kommission der Tochtergesellschaft zurückerstatteten Betrags zuzüglich Verzugszinsen gefordert wird - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz))

(2017/C 070/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Bottka und F. Dintilhac)

Andere Verfahrensbeteiligte: Total SA, Elf Aquitaine SA (Prozessbevollmächtigte: E. Morgan de Rivery und E. Lagathu, avocats)

Streithelferin zur Unterstützung der Rechtsmittelführerin: EFTA-Überwachungsbehörde (Prozessbevollmächtigter: C. Perrin)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Total SA und der Elf Aquitaine SA.

3.

Die EFTA-Überwachungsbehörde trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 294 vom 7.9.2015.