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29.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 314/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 22. Juni 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — Gemeente Woerden/Staatsecretaris van Financiën
(Rechtssache C-267/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Vorsteuer - Abzug))
(2016/C 314/08)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Gemeente Woerden
Beklagter: Staatsecretaris van Financiën
Tenor
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, d. h., wenn er ein Gebäude errichten ließ und es zu einem unter den Baukosten liegenden Preis verkaufte, zum Abzug der gesamten für den Bau des Gebäudes entrichteten Mehrwertsteuer als Vorsteuer berechtigt ist und nicht nur zum Abzug eines den Gebäudeteilen, die der Erwerber für wirtschaftliche Tätigkeiten nutzt, entsprechenden Teils der Steuer. Dass der Erwerber einen Teil des betreffenden Gebäudes einem Dritten zur unentgeltlichen Nutzung überlässt, ist insoweit irrelevant.