14.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 419/20


Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 21. September 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Vredegerecht te Ieper — Belgien) — Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen NV/Gregory Demey

(Rechtssache C-261/15) (1)

((Eisenbahnverkehr - Verordnung [EG] Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste - Fehlen des Beförderungsausweises - Keine Zahlung innerhalb der Fristen - Straftat))

(2016/C 419/25)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Vredegerecht te Ieper

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen NV

Beklagter: Gregory Demey

Tenor

Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Anhangs A des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980, geändert durch das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des COTIF, der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr wiedergegeben ist, ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die vorsehen, dass eine Person, die eine Zugfahrt unternimmt, ohne dafür einen Beförderungsausweis zu besitzen oder innerhalb der von diesen Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen nachträglich zu erwerben, nicht in einer vertraglichen Beziehung zu dem Eisenbahnunternehmen steht.


(1)  ABl. C 270 vom 17.8.2015.